DFB-Sportgericht
20.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Verstößen gegen § 6 der DFB-Jugendordnung mit einer Geldstrafe von 20.000 Euro belegt.
Eintracht Frankfurt hatte in den Freundschaftsspielen beim FSV Geislitz am 20. Mai 2025 sowie beim SC Weimar am 21. Mai 2025 jeweils den erste 14 Jahre alten Niko Ilicevic eingesetzt. Dieser Einsatz in der Lizenzmannschaft stellt einen Verstoß gegen § 6 der DFB-Jugendordnung dar, die insbesondere dem Schutz der Juniorenspieler dient.
Juniorenspieler dürfen nur unter den in § 6 Nr. 2 der DFB-Jugendordnung genannten Voraussetzungen in Herren-Mannschaften auflaufen. Diese lagen hier nicht vor.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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