DFB-Sportgericht
316.400 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 316.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 105.500 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Unmittelbar vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen Hertha BSC am 4. Dezember 2024 zündeten Kölner Anhänger eine sehr große Anzahl pyrotechnischer Gegenstände. Hierbei handelte es sich um zahlreiche Feuerwerkskörper, die aus mindestens 50 Feuerwerksbatterien über den gesamten Fanblock verteilt abgeschossen wurden, zudem wurden mindestens 20 Bengalische Feuer entzündet. Aufgrund der Rauchentwicklung verzögerte sich der Anstoß um etwa eine halbe Minute. Im weiteren Spielverlauf und nach der Partie zündeten Kölner Zuschauer mindestens 50 weitere Bengalische Feuer.
Hierfür hat das DFB-Sportgericht eine Strafe von 290.600 Euro ausgesprochen. Die Strafe wäre doppelt so hoch ausgefallen, hätte der 1. FC Köln nicht zwei Täter ermittelt, was nach den geltenden Richtlinien zu einer Strafreduzierung um 50 Prozent führt. Wobei das Sportgericht unterstellt, dass Köln die Strafe an die Täter weitergeben wird – und den Verein zudem darauf hingewiesen hat, dass bei weiteren gravierenden Pyro-Vorkommnissen im Kölner Zuschauerblock auch Sanktionen, die über eine Geldstrafe hinausgehen, und gegebenenfalls Auflagen in Erwägung gezogen werden müssten. Das Urteil dazu ist rechtskräftig.
Einsatz von Pyrotechnik auch in weiteren Spielen
Darüber hinaus zündeten Kölner Zuschauer im Rahmen des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 22. Dezember 2024 insgesamt 23 Bengalische Feuer und drei Blinker. Dafür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 15.600 Euro, das Urteil dazu ist rechtskräftig.
Während des Zweitligaspiels gegen die SV 07 Elversberg am 25. Januar 2025 brannten Kölner Anhänger drei Bengalische Feuer ab, was eine Strafe 1800 Euro zur Folge hat. Auch dieses Urteil ist rechtskräftig.
Zudem entfachten Kölner Zuschauer während des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 1. Februar 2025 insgesamt 14 Bengalische Feuer, was eine Strafe in Höhe von 8400 Euro ergibt. Das Urteil ist ebenfalls rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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